Der Wartungsvertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. Das verbindliche Datum des Vertragsbeginns geht aus den
Systemscheinen/Rechnungen hervor. Der Wartungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.